Sie erhalten von uns einen Link, ĂŒber den Sie Zugriff auf einen Ordner  â01_Dokumentationâ haben, der alle von Ihnen benötigte PAIN2020-Dokumentationsunterlagen enthĂ€lt. Hier finden Sie gegliedert in Unterordnern folgende Unterlagen:
01_Patientenbezogene Dokumentation im Zentrum:
enthĂ€lt alle patientenbezogenen von Ihnen auszufĂŒllende Dokumente. Zur leichteren Handhabbarkeit sind die Dokumente nach dem Zeitpunkt im Versorgungsverlauf als Druckvorlage zu âPĂ€ckchenâ zusammengefasst (Info Termin PĂ€ckchen, IMA-PĂ€ckchen etc.)
02_Vorlagen (Word-Versionen):
Dokumentationsvorlagen, die Sie an den Bedarf Ihres PAIN2020-Zentrums anpassen können.
03_Gesamte Dokumentationsvorlagen:
in diesem Unterordner sind alle Dokumentationsunterlagen nochmals Zeitpunkt bezogen in âPaketenâ zusammengefasst.
Bestellformular:
Alle vom Patienten auszufĂŒllende Dokumente werden Ihnen, um ein einheitliches Layout zu gewĂ€hrleisten, von uns gedruckt zur VerfĂŒgung gestellt. Dies gilt auch fĂŒr alle Dokumente fĂŒr die Zuweiser und die Kontrollbedingung SRV. Ăber das Bestellformular können Sie diese Dokumente bei uns anfordern.
Dokumentationsverzeichnis inkl. Aufbewahrungsort:
Ăbersicht ĂŒber alle vorhandenen PAIN2020– Dokumentationsunterlagen
Bitte prĂŒfen Sie zunĂ€chst die Vorlagen und passen Sie sie ggf. auf Ihre Bedingungen an.
Ganz wichtig: In die Patienteninformation und die Patienteneinwilligung -hier als word-Versionen- tragen Sie bitte Ihre Kontaktdaten ein fĂŒr
PrĂŒfen Sie die Unterlagen in der FĂ€chermappe. Dann drucken Sie sich je Termin eines der patientenbezogenen âPĂ€ckchenâ aus. Jeder Termin hat ein âTitelblattâ, das Sie durch die Termine fĂŒhrt.
Informationen zu Verwaltung und Eingabe der Dokumente sind in dem Dokument âDokumentenverzeichnis inkl. Aufbewahrungsortâ, in den HandbĂŒchern (insb. das Handbuch fĂŒr die Dokumentationsassistenz), in den TitelblĂ€ttern sowie auf jedem Dokumentationsbogen enthalten.
Zusammengefasst gilt, dass wĂ€hrend der laufenden Studie alle Dokumente im PAIN2020-Zentrum verwaltet und die mit der Patienten-ID pseudonymisierten Bögen durch das PAIN2020-Zentrum eingegeben werden. Wenn nur bestimmte Passagen einzugeben sind, sind diese im Dokument mit einem kleinen Bildschirm gekennzeichnet. Bei Nichtteilnahme oder bei Ausschluss eines Patienten werden einzelne Angaben (siehe Handbuch Dokumentationsassistenz) von Ihnen anonym in die PAIN2020–DB eingegeben
Die Evaluationsbögen fĂŒr IMA und Therapiemodule werden nach Göttingen bzw. Dresden gesandt. Die Verlaufsfragebögen als Papierform können (nach Dokumentation des Eingangs) nach Greifswald zur Dateneingabe gesandt werden.
Hier gibt es zwei Optionen:
Nach Abschluss der Studie können die mit der Patienten-ID pseudonymisierten Dokumente in Greifswald archiviert werden. DafĂŒr muss ein Verzeichnis angelegt werden, welche Bögen von welchen Patienten enthalten sind.
Die Excel-Patientenliste benötigt einen Zugang zum Internet. Dieser muss meist intern durch den Datenschutzbeauftragten des PAIN2020-Zentrums geprĂŒft werden. Dazu gibt es zunĂ€chst eine Testdatei.
Die Speicherung der Excel-Patientenliste hĂ€ngt von Ihrer Arbeitsorganisation ab: Die Excelliste sollte da âliegenâ, wo die Patienten aufgenommen werden, die Termine fĂŒr die Versendung der Nachbefragung ĂŒberwacht und die Fragebögen versendet werden. Bitte erstellen Sie keine Kopien der Excel-Patientenliste, da sonst die Kommunikation mit der PAIN2020-Datenbank gestört wird.
Wenn mehrere Nutzer mit der Excel-Patientenliste arbeiten oder hierĂŒber die PAIN2020-Datenbank aufrufen wollen, empfiehlt sich deren Speicherung auf einem zentralen Server.
Möchten die anderen Nutzer direkt in der PAIN2020-Datenbank arbeiten, können sie das ĂŒber einen eigenen Zugang mit Benutzernamen und Kennwort tun.
Die Randomisierung findet automatisch beim âAnlegenâ des Patienten in der Excel-Patientenliste statt. Dort ist ein Algorithmus hinterlegt, der 70% der eingeschlossenen Patienten der Interventionsgruppe und 30% der Kontrollgruppe zuweist.
Jeder Patient erhĂ€lt den DSF inkl. PCS möglichst vor dem Info-Termin ggf. mit einer schriftlichen Einladung (s. Vorlage B2) vom teilnehmenden PAIN2020-Zentrum. KEDOQ-Nutzer können ihre etablierten Dokumentationsroutinen nutzen â auch ihren eigenen DSF. Der PCS (nicht im Kerndatensatz KEDOQ-Schmerz enthalten) wird dann ergĂ€nzend zur VerfĂŒgung gestellt (Dokument B13).
Der vom Patienten ausgefĂŒllte DSF inkl. PCS wird vom Patienten an die Einrichtung zurĂŒckgesandt oder spĂ€testens zum Info-Termin mitgebracht. Dort wird er nach fehlenden Werten durchgesehen, um die VollstĂ€ndigkeit der Daten zu ermöglichen.
Nach der Einwilligung des Patienten in die Teilnahme an der Studie wird der DSF inkl. PCS in die PAIN2020-Datenbank eingegeben.
KEDOQ-Nutzer greifen auf bestehende Routinen zurĂŒck, die ihr Daten-erfassungsprogramm mit sich bringt.
FĂŒr den Diagnostiktermin in der SRV werden eine Kopie und die psychometrischen Ergebnisse des DSF inkl. PCS an den SRV-Arzt (zusammen mit weiteren Unterlagen und der Bitte um RĂŒckmeldung) ĂŒbermittelt.
Der zurĂŒckgegebene/zurĂŒckgesandte DSF wird von dem PAIN2020-Zentrum auf VollstĂ€ndigkeit kontrolliert. RĂŒckfragen wegen fehlender Antworten können dann dem Patienten beim IMA gestellt und ggf. Angaben in der Papierversion des DSF sowie in der PAIN2020-Datenbank nachgetragen werden.
Die Verlaufsfragebögen werden entweder online von den Patienten selbst (wenn sie per Email angeschrieben wurden) oder durch das PAIN2020-Zentrum bzw. Greifswald (wenn sie postalisch angeschrieben wurden) in die PAIN2020-Datenbank eingegeben. Falls Angaben fehlen, wird dies in der PAIN2020-Datenbank automatisch angezeigt. Auch hier kann, sofern möglich, das PAIN2020-Zentrum den Patienten auf fehlende Antworten ansprechen.
GrundsĂ€tzlich gilt: Wenn der Patient eine Frage ganz bewusst ausgelassen und nicht beantwortet hat, muss dies akzeptiert werden. Auf keinen Fall sollte sich ein Patient zu einer Antwort auf irgendeine Frage âgedrĂ€ngtâ fĂŒhlen.
FĂŒr die Studie ist eine ausreichend groĂe Stichprobe an Daten geplant, um reprĂ€sentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswertung erfolgt durch ein unabhĂ€ngiges Wissenschaftsinstitut. Zudem wurde ein Monitoring-Konzept erstellt, um die QualitĂ€t der Daten wĂ€hrend der laufenden Studie sicherzustellen.
Die Patienten mĂŒssen natĂŒrlich informiert werden, wenn sie von dem aufnehmenden PAIN2020-Zentrum (nach dem IMA) zu einer anderen Einrichtung zur Therapie gewiesen werden. Das erfolgt in Ihrer Einrichtung grundsĂ€tzlich mit Ihren Empfehlungen nach dem IMA. Im Fall der Empfehlung eines Therapiemoduls (B-IMST oder E-IMST) in einer anderen Einrichtung informieren Sie den Patienten und die Einrichtung, âĂŒbergebenâ die Dokumentation in der PAIN2020-Datenbank, sind aber weiterhin fĂŒr die Nachbefragung dieses Patienten zustĂ€ndig.
Das PAIN2020-Zentrum ist zustÀndig. Die Excel-Patientenliste dient der Aufnahme des Patienten in die Studie sowie der Koordination des Versorgungsverlaufs und der beiden Nachbefragungen mit den Verlaufsfragebögen.
Wenn die Patienten aus dem PAIN2020-Zentrum in die SRV geschickt werden, bleibt die Verantwortung fĂŒr die Koordination und die Datenerhebung fĂŒr das Projekt beim aufnehmenden Zentrum.
Das passiert analog im Sonderfall eines Verbunds, in dem Patienten aus dem IMA in ein Therapiemodul geschickt werden. Das aufnehmende PAIN2020-Zentrum ĂŒbergibt den Patienten telefonisch und elektronisch an das Zentrum, das die Therapiemodule ausfĂŒhrt. Parallel muss das IMA-Zentrum wissen, wann die Therapiemodule beginnen. Alle Daten, die fĂŒr die Dokumentation der E-IMST/B-IMST anfallen, werden dann direkt von der E-IMST/B-IMST-Einrichtung in die PAIN2020-DB eingegeben. Insofern stellt sich hier kein Problem des Datenschutzes, die Schnittstelle fĂŒr die Umsetzung wird technisch gelöst.
Der Patient hat jederzeit das Recht seine Teilnahme ohne Angaben von GrĂŒnden zu widerrufen. Nach Ausschluss mĂŒssen alle Dokumente vernichtet werden, sodass der Patient nicht mehr identifizierbar ist. Das Prozedere ist wie folgt geplant:
Programmseitig wird eine Funktion implementiert, die nur der Datenmanager der PAIN2020-DB aufrufen kann, mit deren Hilfe alle Daten des ausgewĂ€hlten Patienten gelöscht bzw. fĂŒr die Verarbeitung gesperrt werden.
Beim Löschen bleibt nur die Information der Patienten_ID mit dem Vermerk, dass dieser Datensatz/Patient gelöscht wurde, erhalten.
Allgemein gilt, dass die (richtigen) Dokumente/Fragebögen dem Patienten so schnell wie möglich nachgereicht werden sollten. Bei Unsicherheiten sollte RĂŒcksprache mit dem zustĂ€ndigen Konsortialpartner fĂŒr die Evaluation bzw. der Projektleitung gehalten werden.
Ja, Vorlagen können im Gegensatz zu Dokumenten verĂ€ndert werden. Das heiĂt, dass Sie Formulierungen entsprechend Ihrer Routinen anpassen können.
Statt der von PAIN2020 vorbereiteten Vorlagen können Sie aber auch eigene gleichsinnige bereits vorhandene Unterlagen verwenden. Ausnahmen bilden Patienteninformationen und -Einwilligungen, die im Wortlaut nicht verĂ€ndert werden dĂŒrfen. Sie sind unter den Vorlagen, damit Sie Ihre jeweils Verantwortlichen eintragen können. Auch bei den Anschreiben fĂŒr die Nachbefragungen sollten die vorformulierten Texte nicht verĂ€ndert werden.Â
Das teilnehmende PAIN2020-Zentrum fĂŒhrt den Info-Termin durch. Es handelt sich um ein kurzes Ă€rztliches GesprĂ€ch, in dem die Ein- und Ausschlusskriterien fĂŒr PAIN2020 geprĂŒft werden. Bei möglichem Einschluss werden die Patienten um ihre Zustimmung gebeten. Danach kann die Randomisierung erfolgen.
Der DSF und der PCS sollten möglichst vor dem Info-Termin ausgefĂŒllt werden, damit die/der durchfĂŒhrend/e Ărztin/Arzt bereits einen Ăberblick ĂŒber die Schmerzen des Patienten und dessen mögliche Risikofaktoren erhĂ€lt. SpĂ€testens beim IMA / der SRV sollten der DSF und der PCS ausgefĂŒllt vorliegen.
Jein â Die reine Information ĂŒber das Projekt sowie das KlĂ€ren allgemeiner Fragen können gemeinsam mit mehreren Patienten erfolgen. Ein persönliches AufklĂ€rungsgesprĂ€ch mit der/dem Ărztin/Arzt ist dennoch erforderlich, um persönliche Fragen klĂ€ren zu können sowie die Ein- und Ausschlusskriterien (ggf. noch einmal) zu prĂŒfen.
Die Ein- und Ausschlusskriterien wurden gegebenenfalls beim Zuweisungsweg durch eine/n kooperierende/n Ărztin/Arzt vorweg geprĂŒft.
Â
Bei Zuweisung durch den Teledoktor (der BARMER) wird auch bereits ein grobes Screening durchgefĂŒhrt. Melden sich Patienten beim Zentrum selbst, ist ebenfalls ein grobes telefonisches Screening auf Eignung zu empfehlen. In jedem Fall werden die Kriterien noch einmal durch eine/n Ărztin/Arzt beim Info-Termin im PAIN2020-Zentrum geprĂŒft.
FĂŒr jeden in PAIN2020 aufgenommenen Patienten kann eine Screening-Pauschale von 35⏠berechnet werden. Erfolgte die Zuweisung inkl. Screening durch eine/n kooperierende/n Ărztin/Arzt, erhĂ€lt diese/r die Screening-Pauschale, in dem er die Anlage 8 des Selektivvertrags ausfĂŒllt und diese dem PAIN2020-Zentrum vor dem Info-Termin zusendet. Erfolgte die Zuweisung ĂŒber die BARMER oder ĂŒber den Patienten selbst, erhĂ€lt das PAIN2020-Zentrum die Screening-Pauschale nach dem Info-Termin, in dem das PAIN2020-Zentrum den Aufwand der BARMER in Rechnung stellt.
Ja, dies ist möglich. Mit dem Patienten wird dann ein neuer Info-Termin vereinbart, bei welchem die Ein- und Ausschlusskriterien erneut geprĂŒft werden.
Die Randomisierung erfolgt wĂ€hrend des Info-Termins im PAIN2020-Zentrum nach Einwilligung in das Projekt PAIN2020 sowie der âbesonderen Versorgungâ der BARMER (vorliegende Unterschriften durch Patient und Arzt). Durch EintrĂ€ge der Patientendaten in die Excel-Patientenliste erfolgt eine automatische Randomisierung und zufĂ€llige Zuordnung in das interdisziplinĂ€re multimodale Assessment (IMA) oder die schmerztherapeutische Regelversorgung (SRV).
Die Patienten erhalten einen möglichst zeitnahen Termin (1-2 Wochen) fĂŒr das interdisziplinĂ€re multimodale Assessment (IMA) oder die schmerztherapeutische Regelversorgung (SRV) mit der Information, dass Sie in jedem Fall eine âbesondere Versorgungâ erhalten (s. Patienteninformation BARMER). Eine ErlĂ€uterung zum Studiendesign mit Hinweis auf die Zuweisung zur Interventions- (IMA) oder Kontrollgruppe (SRV) soll nicht erfolgen.
Der Info-Termin sollte möglichst 1-2 Wochen nach Zuweisung erfolgen. Der Termin fĂŒr das IMA oder die SRV sollte innerhalb von 1-2- Wochen nach dem Info-Termin stattfinden.
Im interdisziplinĂ€ren multimodalen Assessment (IMA) erfolgt die Diagnostik durch drei Berufsgruppen aus den Bereichen Medizin, Physiotherapie und Psychotherapie. In einer gemeinsamen Teamsitzung werden die Befunde des Patienten und in einem gemeinsamen AbschlussgesprĂ€ch mit dem Patienten eine Therapieempfehlung besprochen. Solch ein Assessment findet derzeit als Aufnahme-Assessment in schmerztherapeutischen Einrichtungen bei Patienten mit hoch chronifizierten Schmerzen statt. Ziel dabei ist meist die PrĂŒfung der Indikation fĂŒr eine teilstationĂ€re/stationĂ€re multimodale Schmerztherapie. Daher ist das Aufnahme-Assessment meist nicht ergebnisoffen oder sektorenĂŒbergreifend und steht fĂŒr die Patientenzielgruppe in PAIN2020 mit anhaltenden, aber nicht chronifizierten Schmerzen (seit mindestens 6 Wochen oder in kĂŒrzeren Phasen innerhalb der letzten beiden Jahre mehrfach auftretend) bisher nicht zur VerfĂŒgung
Nein, dies ist im Rahmen der Projektlaufzeit von PAIN2020 nicht möglich. Wenn Patienten spezifische Diagnostik oder eine spezifische Einzeltherapie benötigen, ist dies das Ergebnis des IMA.
Die konkreten Inhalte der neuen Versorgungsleistung werden in einer eigens dafĂŒr organisierten PAIN2020-Schulung vermittelt. Jedes teilnehmende PAIN2020-Zentrum nimmt gemeinsam mit anderen PAIN2020-Zentren an der Schulung teil. Die Schulung ist fĂŒr einen ganzen Tag angesetzt und schult die einzelnen Professionen (Arzt, Physiotherapeuten, Psychologen, Dokumentationsassistenz) in interdisziplinĂ€ren und disziplinĂ€ren Inhalten zum Screening, zum interdisziplinĂ€ren multimodalen Assessment, zu den Therapiemodulen E-IMST und B-IMST, zur Dokumentation und zum Monitoring in PAIN2020.
Â
Weitere Informationen erhalten die teilnehmenden PAIN2020-Zentren unter anderem aus den HandbĂŒchern und Schulungsunterlagen. Eine Schulung von âNachrĂŒckernâ beim nĂ€chsten angebotenen Schulungstermin ist selbstverstĂ€ndlich möglich.
Die HausĂ€rzte erhalten zu jedem Schritt des Patienten im Projekt PAIN2020 eine RĂŒckmeldung, sofern der Patient/die Patientin der Datenweitergabe einwilligt. Dies betrifft den Info-Termin (Information ĂŒber Ein-/Ausschluss und Randomisierung in das IMA/die SRV), das IMA bzw. die SRV (Befundbericht) und gegebenenfalls das begleitende Therapiemodul B-IMST. HierfĂŒr stellt PAIN2020 entsprechende Vorlagen zur VerfĂŒgung, die das PAIN2020-Zentrum an die HausĂ€rzte versenden kann.
Am Ende jedes stattgefundenen interdisziplinĂ€ren multimodalen Assessment (IMA) findet eine anonyme Befragung zur Zufriedenheit der Patienten statt. Diese Bögen werden gesammelt von jedem PAIN2020-Zentrum am Ende des Monats an die UniversitĂ€tsmedizin Göttingen (z. Hd. Frau Deppe und Frau Schouten) versendet, dort ausgewertet und dem PAIN2020-Zentrum als RĂŒckmeldung zur VerfĂŒgung gestellt.
In beiden Studienarmen können Leistungen der Regelversorgung empfohlen werden, da es sich um eine ergebnisoffene Diagnostik handelt. Die Leistungen der Regelversorgung nach dem IMA werden ĂŒber die Krankenversicherung finanziert.
In beiden Studienarmen können Leistungen der Regelversorgung empfohlen werden, da es sich um eine ergebnisoffene Diagnostik handelt. Die Leistungen der Regelversorgung nach dem IMA werden ĂŒber die Krankenversicherung finanziert.
Die Leistungen der schmerztherapeutischen Regelversorgung werden ĂŒber die Krankenversicherung finanziert.
Die konkreten Inhalte fĂŒr das E-IMST und B-IMST werden in einer PAIN2020-Schulung vermittelt. FĂŒr die inhaltliche Ausgestaltung erhalten Sie im Rahmen der Schulung PrĂ€sentationen, ArbeitsblĂ€tter, Hintergrundinformationen, Dokumentationsbögen sowie detaillierte AblaufplĂ€ne fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Therapieeinheiten.
Â
Was das Zeitmanagement pro Therapieeinheit in E-IMST und B-IMST anbelangt, sind Sie innerhalb der vorgesehenen 180min und der geplanten Gesamtstundenzahl pro Profession flexibel.
Die Patienten können aus dem IMA bedarfsgerecht in alle Optionen der Regelversorgung oder ergĂ€nzend eines der beiden ambulanten Therapiemodule gesteuert werden. Wir haben nach den (wenigen) Erfahrungen mit frĂŒhen Patienten den Anteil der Patienten mit Therapiebedarf in die neuen Therapiemodule geschĂ€tzt. Sie entscheiden ĂŒber Ihre Empfehlung, der Patient, ob er sie annimmt.
Â
Die E-/B-IMST-Teilnahme wird protokolliert und auch mit der BARMER abgerechnet. Wenn der Anteil weitab unserer SchĂ€tzung und damit unserer Kostenkalkulation liegt, mĂŒssen wir Lösungen dafĂŒr finden.
Ab 4 Patienten spricht man i.d.R. von einer Gruppe. Dies ist in PAIN2020 aber auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und muss von Seiten Ihres Controllings entschieden werden.
Â
Wir beschreiben das Ziel voller Gruppen mit verschiedenen Optionen. Wenn in absehbarer Zeit keine Gruppe stattfindet, kann den Patienten eine nĂ€chstgelegene zeitlich gĂŒnstigere Therapieoption nahegelegt werden.
Wichtig ist die durchgÀngige Patientenmotivation. Geschlossene Gruppen und geeignete Methoden sollen diesen Aspekt erleichtern. Wenn Patienten einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, können Ausweichtermine -in der nÀchsten Gruppe- angeboten werden.
Nein, die E-IMST steht ausschlieĂlich Patienten nach dem IMA zur VerfĂŒgung. Umgekehrt können Patienten auĂer der E-IMST, da es sich um einen einmaligen Termin handelt, in dem halben folgenden Beobachtungsjahr weitere Regelversorgung erhalten.
Â
Neben E-IMST sind Angebote der Regelversorgung möglich. WĂ€hrend des B-IMST sind andere Angebote der Regelversorgung nicht sinnvoll, sie wĂŒrden den 10-wöchigen Ablauf und die Motivation der Patienten stören.
keine rechtlichen. Wir bemĂŒhen uns gemeinsam mit dem PAIN2020-Zentrum um die Zuweisung.
… das kann die Einrichtung entscheiden. Wir beschreiben das Ziel voller Gruppen mit verschiedenen Optionen. Wenn in absehbarer Zeit keine Gruppe stattfindet, kann den Patienten eine nĂ€chstgelegene zeitlich gĂŒnstigere Therapieoption nahegelegt werden.
Nein. FĂŒr den Fall, dass die zugewiesenen Patienten zu Beginn krankgeschrieben sind, sollte diese Krankschreibung möglichst schnell beendet und im weiteren Verlauf vermieden werden.
Es werden keine Fahrtkosten erstattet.
FĂŒr den Fall der Vertretungssituation wird empfohlen fĂŒr jede Profession einen Vertreter bzw. eine Vertreterin zur VerfĂŒgung zu stellen. Nur im Ă€uĂersten Notfall können sich die Professionen gegenseitig vertreten, wobei darauf zu achten ist, dass mind. zwei verschiedene Professionen wĂ€hrend der Therapieeinheit anwesend sind. In jedem Fall ist die Vertretung der Professionen zu dokumentieren.
FĂŒr die beiden Nachbefragungen ist das jeweilige aufnehmende PAIN2020-Zentrum zustĂ€ndig.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Verlaufsfragebögen zu versenden:
Â
Â
Wenn Patienten den Verlaufsfragebogen nicht beantwortet haben, ist es in beiden FĂ€llen notwendig, die Patienten telefonisch noch einmal zu erinnern. Die Verlaufsfragebögen sind die TrĂ€ger der outcome-Kriterien fĂŒr unsere Studie!
Die erste Nachbefragung findet 3 Monate und die zweite Nachbefragung 6 Monate nach dem IMA- bzw. dem SRV-Termin statt. Der Termin wird fĂŒr jeden Patienten automatisch in der Excel-Patientenliste angegeben. AuĂerdem erscheinen farbige Markierungen des Datums:
Â
Keine Farbmarkierung: keine Aktion notwendig
Â
GrĂŒn: Datensatz ist in der PAIN2020-Datenbank vollstĂ€ndig vorhanden
Â
Gelb: der Termin steht an, der Patient sollte angeschrieben werden
Â
Orange: der Fragebogen wurde begonnen, aber nicht vollstĂ€ndig ausgefĂŒllt
Â
Rot: Datensatz ist nicht vorhanden und Datum wurde ĂŒberschritten; weiter versuchen!
In jedem Schreiben mĂŒssen sich folgende Dokumente befinden:
Beim Klicken auf das Datum zum Email-Versand in der Excel-Patientenliste wird in Ihrem ĂŒblichen E-Mail-Postfach eine E-Mail an den Patienten mit einem Link vorbereitet. Bitte kopieren Sie den Text des Anschreibens aus den jeweiligen zur VerfĂŒgung stehenden Vorlagen.