PAIN2020 ist ein Projekt fĂŒr Neue Versorgungsleistungen im Rahmen des Innovationsfonds. Es ist eine Studie, die bei Patienten mit Risikofaktoren einer Schmerzchronifizierung in schmerzmedizinischen Zentren die Effekte eines interdisziplinĂ€r-multimodales Assessment (IMA) gegenĂŒber der bisherigen Versorgung vergleicht.
KonsortialfĂŒher ist die Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. Konsortialpartner sind:
Die Zielgruppe von Patienten kann auf unterschiedlichen Wegen in das PAIN2020-Zentrum gelangen; diese Zugangswege werden im Folgenden beschrieben:
1.) BARMER-Versicherte
Die BARMER nimmt mit einem Schreiben Kontakt zu ihren potentiell geeigneten Patienten auf und ermutigt diese zu einem Telefonat mit einem sogenannten Teledoktor (ein spezifisch geschulter telefonischer Beratungsdienst der BARMER). Der Teledoktor fĂŒhrt ein kurzes Screening-Interview und informiert die Patienten ĂŒber PAIN2020. Sind die Patienten allgemein geeignet und an einer Studienteilnahme interessiert, versucht der Teledoktor den Patienten telefonisch direkt an ein PAIN2020-Zentrum durchzustellen. Falls keine direkte telefonische Vermittlung möglich ist, erhĂ€lt der Patient die Kontaktdaten des Zentrums und sofern der Patient zustimmt, das Zentrum die Kontaktdaten des Patienten. Dann kann telefonisch ein Termin fĂŒr einen Info-Termin vereinbart werden, bei dem ein Arzt die Ein- und Ausschlusskriterien dann genauer prĂŒft und ĂŒber einen Studieneinschluss entscheidet. Zur Vorbereitung des Info-Termins sollten Sie als regionales PAIN2020-Zentrum dem Patienten vorab den Deutschen Schmerzfragebogen (DSF inkl. PCS, B11 & B13) zuschicken.
2.) Anmeldung ĂŒber einen kooperierenden Arzt
Ein kooperierender Arzt prĂŒft bei seinen Patienten (aller teilnehmenden Krankenkassen â Barmer und andere) die Ein- und Ausschlusskriterien anhand des Aufnahmebogens fĂŒr kooperierende Ărzte (A6) und des Patientenfragebogens FB-S (A5). Geeignete Patienten verweist der zuweisende Arzt an âseinâ regionales PAIN2020-Zentrum, indem er den Patienten einen Patientenflyer mit Informationen ĂŒber PAIN2020 und den Kontaktdaten der Einrichtung aushĂ€ndigt (A4). Die Patienten melden sich daraufhin in der Einrichtung. Dann sollte im PAIN2020-Zentrum ein zeitnaher Info-Termin vereinbart werden. Der vom Patienten ausgefĂŒllte FB-S (A5), der vom Arzt ausgefĂŒllte Aufnahmebogen kooperierende Ărzte (A6), ggf. das Anmeldeformular (A7) werden an das PAIN2020-Zentrum per Fax, Email, Post (einrichtungsintern zu klĂ€ren) ĂŒbermittelt.
3.) Andere am Selektivvertrag teilnehmende Krankenkassen (die KKH – Stand 01.05.2020) – Meldung im PAIN2020-Zentrum bzw. ĂŒber einen kooperierenden Arzt
Inzwischen können auch Patienten, die nicht bei der BARMER versichert sind, an PAIN2020 teilnehmen. Die Patienteninformation (B9) und die Einwilligung (B10) fĂŒr die KKH sind fĂŒr Sie als âDokumentationspĂ€ckchenâ fĂŒr den Info-Termin hinterlegt. Die KKH informiert interessierte Patienten ĂŒber PAIN2020.
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DEMNĂCHST: Sie als Zentrum können Versicherte anderer KK selbst ĂŒber die mögliche Teilnahme am Projekt PAIN2020 informieren und Ihr Netzwerk mit kooperierenden Ărzten darĂŒber informieren, welche Patienten an dem Projekt teilnehmen können.
4.) Direkte Meldung im Zentrum
Patienten können sich auch direkt/selbst im PAIN2020-Zentrum melden. Bei (telefonischer oder persönlicher) Kontaktaufnahme des Patienten im Zentrum, werden die Ein- und Ausschlusskriterien (z.B. Erreichbarkeit des PAIN2020-Zentrums) geprĂŒft. Bei Eignung von PAIN2020 fĂŒr diesen Patienten kann der Info-Termin terminiert und durchgefĂŒhrt werden. In diesem Fall sollte der Deutsche Schmerzfragebogen (DSF inkl. PCS, B11 & B13) persönlich ausgeteilt bzw. bei telefonischem Kontakt zugeschickt werden.
⊠in Stichworten:
A. Inhaltlich
Die neuen Versorgungsleistungen sind ambulant multimodal interdisziplinÀr. Da dies bisher so nicht möglich war, sprechen wir Einrichtungen an, die seit mindestens 3 Jahren teilstationÀr und stationÀr interdisziplinÀr multimodal entsprechend den Kriterien der ad-hoc-Kommission [1] arbeiten. Alle Optionen der Regelversorgung sollen den Patienten weiterhin angeboten werden.
Das interdisziplinĂ€r-multimodale Assessment (IMA) wird durch die -von der ad-hoc-Kommission der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. empfohlenen- Professionen Schmerzmedizin, Psychotherapie und Physiotherapie durchgefĂŒhrt, die sich in einer Team-Sitzung bezĂŒglich Diagnostik, Therapiezielen und Weiterbehandlung absprechen und ihre Empfehlungen anschlieĂend gemeinsam an die Patienten vermitteln.
DafĂŒr verfĂŒgen Sie ĂŒber die notwendigen Strukturen und Prozesse.
Sie sind bereit, an einem randomisierten Projektdesign teilzunehmen und die erforderlichen Protokolle incl. Kerndatensatz gemÀà KEDOQ-Schmerz im Verlauf zu dokumentieren.
Teilnehmer bieten ein interdisziplinÀr multimodales Assessment (IMA) an
[1] Casser H-R, Arnold B, Gralow I, Irnich D, Klimczyk K, Nagel B, Pfingsten M, Schiltenwolf M, Sittl R, Söllner W (2013) InterdisziplinĂ€res Assessment zur multimodalen Schmerztherapie. Schmerz 27(4):363â370
B. Formal
Die Einrichtungen schlieĂen wegen der Studie einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Schmerzgesellschaft. Zur Abrechnung der neuen Versorgungsleistungen mit dem Innovationsfonds treten sie einem Selektivvertrag mit der BARMER bei, der zunĂ€chst mit den Konsortialpartnern in Dresden, Mainz und Göttingen abgeschlossen wurde.
Die neue Versorgungsleistung besteht in der frĂŒhzeitigen Erfassung von Risikofaktoren fĂŒr eine Schmerzchronifizierung, dann die Zuweisung zu einem schmerztherapeutisch spezialisierten Assessment (interdisziplinĂ€r im IMA oder unimodal in der SRV). Dazu gehören aber auch niederschwellige Angebote einer interdisziplinĂ€ren multimodalen Schmerztherapie. In der Abbildung sind diese neuen Leistungen orange hinterlegt.
Die Honorierung der Neuen Gesundheitsleistungen wird ĂŒber einen Selektivvertrag auĂerhalb der Regelversorgung ĂŒber die BARMER mit dem Innovationsfonds abgerechnet. Sie berechnet sich nach dem Aufwand fĂŒr die Gesundheitsleistungen, wie sie beantragt und genehmigt wurden.
Das gesamte Projekt lĂ€uft 3 Jahre, vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2021. Wir wollen den letzten der insgesamt 6.000 Patienten spĂ€testens im April 2020 einschlieĂen. Danach folgen noch Therapiebausteine, Nachbefragungen und Datensammlung incl. SekundĂ€rdaten fĂŒr die Evaluation.
Die Zeitplanung fĂŒr den Patienteneinschluss in PAIN2020 rechnet sich aus der Projektlaufzeit (36 Monate bis MĂ€rz 2021):
Erster Patient (je nach Planung im Zentrum, Beginn MĂ€rz 2019)
Minus
warten auf Daten und Auswertungszeit (7 Monate)
= Zeitpunkt der Aufnahme des letzten Patienten im Mai 2020 (~17 Monate)
In dieser Zeit wollen wir 6.000 Patienten aufnehmen. Wenn wir das geschafft haben, steht im Raum, wie wir die zeitliche LĂŒcke bis zur Ăbernahme in die Regelversorgung ĂŒberbrĂŒcken. Da sind wir sehr gespannt darauf, welche Lösungen die Projekte aus der ersten Welle des Innovationfonds finden, werden uns aber selbst natĂŒrlich auch kĂŒmmern.
PAIN2020 ist eine Studie und wurde daher einer Ethikkommission (UniversitĂ€tsklinikum Dresden) vorgelegt. Jede Einrichtung muss ihre jeweiligen Ethikrichtlinien berĂŒcksichtigen, d.h. dieses Erstvotum der eigenen Ethikkommission an einer UniversitĂ€t bzw. der der LandesĂ€rztekammern fĂŒr die teilnehmenden KrankenhĂ€user und Praxen vorlegen. Wir unterstĂŒtzen Sie dabei gern. Dazu sprechen Sie bitte mit Frau Dr. Ulrike Kaiser.
Nach den Entgeltziffern/-schlĂŒssel, die die BARMER mit Ihnen in Anlage 2 des Selektivvertrags vereinbart. Es gibt 4 Entgeltziffern.
Leistung |
VergĂŒtung |
Screening |
35,00 ⏠|
InterdisziplinĂ€res multimodales Assessment (IMA) â pro Patient |
690,00 ⏠|
Begleitende interdisziplinĂ€re multimodale Schmerztherapie (B-IMST) â pro Patient und Behandlungseinheit (max. 10 Behandlungseinheiten abrechenbar) |
140,00 ⏠|
InterdisziplinĂ€re multimodale Edukation (E-IMST) â pro Patient |
62,50 ⏠|
Ja, berentete Patienten gehören zur potentiellen Zielgruppe.
ja, pro Jahr. Die Fallzahlen gelten fĂŒr Patienten mit subakuten Schmerzen, soweit man diese anhand der SekundĂ€rdaten identifizieren kann, sowie folgende Ein- und AusschlĂŒsse:
Im Kooperationsvertrag sind keine Sanktionen niedergeschrieben. Bei Mangel an Patientenrekrutierungen bemĂŒhen wir uns gemeinsam um Zuweisungen. Bei fehlenden DatenbankeintrĂ€gen melden wir uns. Wir werden diese neue Versorgungsleistung unter realen Bedingungen untersuchen. Dabei mĂŒssen wir mit Herausforderungen rechnen, die nicht mit der DurchfĂŒhrung klinischer Studien vergleichbar sind. Fragen und Schwierigkeiten wollen wir mit Ihnen zusammen beheben, weil wir uns in erster Linie als UnterstĂŒtzung fĂŒr die Implementierung einer neuen Versorgungsleistung verstehen.
Die Teilnehmer erhalten
I. Informationen zur BegrĂŒndung des Projekts
II. Informationen und Schulung zuâŠ
III. Den Selektivvertrag mit der BARMER oder KKH zur Abrechnung der neuen Leistungen im Innovationsfonds
IV. Informationen und Materialien zur DurchfĂŒhrung
Ja. Die Dokumentation des KEDOQ-Schmerz-Kerndatensatzes wird als Papierversion zum Einschicken oder online zur eigenen Dateneingabe bereitgestellt. Dadurch steht jedoch der Zusatznutzen der Programme, die KEDOQ-Schmerz anbieten, nicht zur VerfĂŒgung (eine Art Doppeltdokumentation ist notwendig).
ZusÀtzlich gibt es eine ergÀnzende Studiendokumentation, ebenfalls mit den Optionen als Papierversion zum Einschicken oder online zur eigenen Dateneingabe.
Ja, die personenbezogenen Daten unterliegen einem hohen Schutzbedarf. Die Patienten haben diverse alte und neue Rechte, nun insbesondere der namentlichen Kenntnis der Projekt- und Datenschutzverantwortlichen. Die Information zu Inhalt und Art der Daten sowie ihre Rechte bezĂŒglich Freiwilligkeit, AushĂ€ndigung und Löschung ihrer Daten werden ihnen in leichter Sprache in der Patienteninformation und EinwilligungserklĂ€rung vermittelt.